Öffentliches Expertengespräch des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien zur “Zukunft des Qualitätsjournalismus”

Für den 23. Februar (15.30 Uhr) bin ich als einer der Experten zu einem öffentlichen Expertengespräch des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien zur “Zukunft des Qualitätsjournalismus” geladen. Inzwischen habe ich die Leitfragen zugeschickt bekommen, die den Experten als Grundlage für ihren fünminütigen Kurzvortrag zu Beginn dienen sollen. Der Ausschuss hat sie bisher nicht auf seiner Seite bereit gestellt, daher veröffentliche ich sie hier (s. unten).

Die Fragen müssen dieses Mal nicht schriftlich beantwortet werden, worüber ich sehr froh bin (und was Voraussetzung für meine Teilnahme war), denn das ist immer unglaublich viel Arbeit für die 150 Euro “Aufwandsentschädigung”, die es dafür gibt. Die meisten Experten sind eben Festangestellte… In der Vergangenheit habe ich mir die Arbeit gemacht, so z.B. für die Anhörungen zum Urheberrecht der Internet-Enquete oder die Anhörung zu Online-Journalismus des Unterausschusses “Neue Medien” (ich bitte die kaputten Umlaute zu entschuldigen, sie sind einem schlecht gemachten Datenbank-Update geschuldet, und ich habe keine Zeit, mich drum zu kümmern); Teile davon kann man auch hier zu Rate ziehen.

Dieses Mal werde ich einfach nicht dazu kommen, aber so viel kann ich schon an dieser Stelle sagen: Ich finde es bezeichnend, dass das Gespräch unter der Überschrift “Zukunft des Qualitätsjournalismus” steht. Das ist zwar erheblich besser als “Zukunft des Papierbedruckens”, wie es Staatsminister Neumann und die Presseverleger mit ihrer unsäglichen, staatlich mitfinanzierten Lobbykampagne “Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der Demokratie” sicher gern gehabt hätten.

Aber auch der Begriff Qualitätsjournalismus hat in letzter Zeit seine Unschuld verloren. War es früher selbstverständlich, zwischen Boulevard- und Qualitätsjournalismus zu unterscheiden (wenn der Begriff überhaupt genutzt wurde, s. Grafik unten), so haben es Springer (ausgerechnet!), FAZ & Co. inzwischen offenbar geschafft, den Begriff umzudeuten in “Qualitätsjournalismus ist das, was Presseverlage tun (auch im Internet), Nicht-Qualitätsjournalismus ist alles andere”. Dass diese Definition selbstverständlich Blut-und-Scheiße-Publikationen wie die BILD, Kampagnenjournalismus wie in der FAZ, Klickvieh-Fallen wie Welt.de und sueddeutsche.de oder scharenweise bornierter Lokalblätter umfasst, die ihre Leser ungefähr so ernst nehmen wie Helmut “Doktor” Kohl die Spiegel-Redaktion, ist natürlich Sinn der Sache. Hauptsache, man kann sich von all denen abgrenzen, die nicht schon seit Hundert Jahren Papier bedrucken, und dafür ein Leistungsschutzrecht verlangen. Wer trotzdem eine gute Idee, deren Potenzial von den LeserInnen erkannt wird, wird weggeklagt.

Sei’s drum. Die Fragen sind zum Glück nicht so tendenziös wie die Überschrift – wenn auch wieder so zahlreich und umfassend, dass sie erstens in der gebotenen Zeit nur oberflächli…

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Themen: User Generated Content , Rundfunk , Journalismus , Internet Governance , Citizen Journalism , Internet-regulierung , Lobbyismus , Verlage , Digitales Publizieren , Bürgerjournalismus , Social Media
Rechtsgebiet: Leistungsschutzrecht

Erschienen 13. Februar 2011 auf http://immateriblog.de/.

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