Öffentlicher Dienst: Im Zweifel dynamisch - wenn Haustarifvertrag auf BMT-G verweist
am 26.07.2006 von http://blog.juracity.de
Mit Urteil vom 15.06.2006 stellte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 3 AZR 134/05) fest, dass der Satz in einem Haustarifvertrag, es fänden im übrigen “die diesen im Bereich der Gemeinden… ergänzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung” als sogenannte dynamische Bezugnahme bzw. Verweisung auf das gesamte Regelungswerk für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes zu verstehen ist. Anzuwenden sind dann auch ergänzende Tarifbestimmungen zum BMT-G (bzw. im entschiedenen Falle des BMT-G-O), die erst nach Abschluss des Haustarifvertrages in Kraft getreten sind.
Wie schon bei der Verweisung auf “gesetzliche Kündigungsfristen” legt das Bundesarbeitsgericht Verweisungen im Zweifel als dynamisch aus (BAG 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § …
Dynamische Verweisung auf das Regelungswerk des öffentlichen Dienstes
Recht und Alltag / Bestimmt ein Haustarifvertrag für ein Unternehmen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, dass für die Arbeiter der BMT-G-O vom 10. Dezember 1990 und “die diesen im Bereich der Gemeinden… ergänzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fa…
BAG: Dynamische Verweisung auf das Regelungswerk des öffentlichen Dienstes
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Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten
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Bundesarbeitsgericht macht Feierabend für 2006
JuracityBlog / Heute stand der letzte Termin im Bundesarbeitsgericht an. Die Urteile sind für meist höchste Qualität bekannt, bei den Webseiten wird aber noch geübt. Wenn man dort den Januartermin aufruft, werden tatsächlich nur die Termi…
Gleichbehandlung in der Kirche: Ortszuschlag nach BAT-KF auch für eingetragene Lebenspartnerschaft
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TVÖD BAT Überleitung: Es gibt kein Übergangsgeld mehr (ArbG Ulm vom 06.09.2006 - 2 Ca 255/06)
JuracityBlog / Das Arbeitsgericht Ulm entschied kürzlich (Urteil vom 06.09.2006 - Aktenzeichen 2 Ca 255/06), dass nach Ablösung des BAT durch den TVöD ein Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld nach Elternzeit nicht mehr bestehe. Nach §…
Anpassung der Betriebsrente nach einer Fusion
JuracityBlog / Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der bereits laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und nach „billigem Ermessen“ darüber zu entscheiden. Bei der Ausübu…
» lesen.de - Hamer, Wolfgang: Personalvertretungsgesetz Brandenburg.
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