Öffentliche Zugänglichmachung von Software

Mit Urteil vom 20. Mai 2009 – I ZR 239/06 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass derjenige, ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, sich nicht darauf verlassen darf, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat

Vermutlich war es der Wille eines sturen Professors oder der Wille seiner Universität, der den Rechtsstreit bis zum BGH führte. Denn eigentlich lag die Urheberrechtsverletzung eindeutig auf der Hand, wenn man den vorliegenden Sachverhalt vor Augen führt.

Bei der Präsentation seiner Arbeiten auf dem Rechner der Hochschule gab es Probleme bei der Installation der light-Version des CAD-Programms. Einer der Studenten stellte daher seine Vollversion zur Verfügung, die ihm sein Arbeitgeber lizenziert und überlassen hatte. Die Vollversion wurde von einer CD auf den PC überspielt.

Hier wäre bereits die erste Urheberechtsverletzung begangen worden, wenn der Student die Version auch auf anderen Computer installiert und die Lizenz auch nur die Installation auf einem Rechner vorgesehen hätte.

Später stellte der Professor die auf seinem PC befindliche Vollversion der CAD-Software zusammen mit dem Lizenzschlüssel auf den öffentlichen Downloadbereich des Servers der Fachhochschule. Folglich konnte das Programm über das Internet von jedermann heruntergeladen und als Vollversion genutzt werden.

Warum dieser Fall den BGH beschäftigte, ist mir nicht klar.

Schlagworte: öffentlich, Berlin, BGH, Bundesgerichtshof, CAD, CAD-Software, Computer, Internet, Mangel, PC, Rechtsverletzung, Schule, Server, Software, S… » Vollständiger Artikel
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Themen: Computer , Internet , Berlin , Mangel , Urheberrechtsverletzung , Urteil , Urteile , Student , Schule , Bgh , Bundesgerichtshof , Urheber , Software , Server , Fachhochschule , Wille , Vollversion , öffentlich , Rechtsverletzung , PC , Cad , Cad-software
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 14. April 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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