Öffentliche und private Wege
am 09.04.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.com
(Knöpper, Isabell in: ZfS 2006, 11f.„Die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Wegen und ihre Auswirkung auf das Verkehrszivil- und –strafrecht“)
Die Unterscheidung in öffentliche und private Wege ist sowohl für das Verkehrszivil- als auch das Verkehrsstrafrecht von Bedeutung. Die Autorin weist darauf hin, dass der Begriff „öffentliche Straße“ im Straßenverkehrsrecht eine andere Bedeutung hat als im Wegerecht.Als öffentlichen Weg bzw. öffentliche Straße bezeichnet man alle für den Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmte Flächen, gleichgültig, ob sie dem ruhenden oder dem fließenden Verkehr dienen.Abzugrenzen sind insoweit rechtlich-öffentliche Wege von tatsächlich-öffentlichen Wegen. Zu den rechtlich-öffentlichen Wegen zählen alle öffentlichen Straßen und Wege im Sinne des Wegerechts des Bundes und der Länder. Um tatsächlich öffentliche Wege handelt es sich bei Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann zugelassen ist. Knöpper hebt hervor, dass es für die Unterscheidung der Begriffe auf die tatsächliche Benutzung und nicht die Bezeichnung der Verkehrsfläche durch den Verfügungsberechtigten ankommt.
Im verkehrszivilrechtlichen Bereich ist die Unterscheidung …
Private schlagen Öffentliche
Handakte WebLAWg / Schmales Angebot, dafür hohe Spezialisierung - das ist ein Merkmal privater Hochschulen. Die Konkurrenz zu den öffentlichen Unis ist bei solventen Studenten sehr gefragt. Eine private Lehranstalt wirbt sogar mit einer “Arbeitsplatzgarantie…
2C_116/2007 und 2C_396/2007: Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung? (PPP, öff. Beschaffungsrecht; hier verneint)
Blawg von David Vasella / Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist restriktiv zu beurteilen. Das BGer stellt bei dieser Frage u.a. auch darauf ab, ob andere Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Hier, im Bereich der öffentlichen Beschaffung, steht bei…
Bierverbot auf Berlins Straßen
DPMS INFO / Nach einem Bericht aus der Märkischen Allgemeinen will die Hauptstadt Berlin nun einen großen Schritt in Richtung «Unsere bierfreie Hauptstadt» wagen. Das Ziel ist, eine Stadt ohne Alkohol auf öffentlichen Straßen. Bereits seit 1999 gilt der Al…
Wettbewerbs- und Vergaberecht: Kein Verwaltungsrechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Mai 2007 (6 B 10.07) festgestellt, dass der Verwaltungsrechtsweg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. der Vergabe…
Informationsweiterverwendung
Blickpunkt Recht & Steuern / Gestern ist das das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwend…
Informationsweiterverwendung
Blickpunkt Recht & Steuern / Gestern ist das das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwend…
EVB-IT: Ein Überblick
IT-Blawg / Die öffentliche Hand ist im Rahmen der Beschaffung von Leistungen oder Waren ab einem bestimmten Schwellenwert an das Vergaberecht gebunden. Wenn die öffentliche Hand IT-Leistungen einkauft, dann wickelt sie das auf der Grundlage der Besonderen…
