Öffentliche Sitzungen des Aufsichtsrats bei kommunalen Unternehmen kraft Satzung

Der Aufsichtsrat tagt hinter verschlossener Tür. Aber dieser eherne Grundsatz des Gesellschaftsrechts (§ 109 AktG) gerät bei staatlichen bzw. kommunalen Unternehmen in Konflikt mit dem politischen Bedürfnis nach Öffentlichkeit. Hier schwelt schon lange ein Streit zwischen der gesellschaftsrechtlichen un…

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Themen: Aufsichtsrat , Rechtspolitik , Konflikt , Unterschied , Aktg

Erschienen 4. Januar 2011 auf http://notizen.duslaw.eu.

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