Feuerwerke und ihre Sicherheit
am 28.12.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Gestern hat der Verkauf von Sylvesterfeuerwerk begonnen. Und vielleicht sind auch Ihnen bereits einige Billigangebote begegnet. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie hier darauf achten, dass Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper für Ihr Silvesterfeuerwerk verwenden. Seit diesem Jahr ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft. Diese EU-Richtlinie soll das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen.
Die Sicherheit von Feuerwerkskörpern ist hoch, wenn sie ein gültiges Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aufweisen. Diese Zulassungszeichen setzen sich aus dem Kürzel “BAM”, der Produktklasse (bei Sylvesterfeuerwerk meist “PII”) und einer Nummer zusammen, z.B.: “BAM-PII-2526″. Alternativ kann die Zulassung auch durch eine vergleichbare Institution eines anderen EU-Landes erfolgt sein, dies können Sie dann aber ebenfalls dem Aufdruck entnehmen.
Die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Sicherheitsstandards ist ein häufiges Problem bei Importen aus Drittländern. Das Problem liegt dabei vornehmlich in der Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards. Silvesterfeuerwerk wird zum überwiegenden …
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