Feuerwehr (II)
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 7. Juli 2009 — Muss eine Feuerwehr Spezialfahrzeuge oder -material kostenpflichtig von anderen Wehren zum Einsatz hinzuziehen, so darf sie diese …
Bedient sich die (Berliner) Feuerwehr bei Löscharbeiten der Hilfe eines Dritten, kann sie die diesem zu erstattenden Kosten nicht dem Grundstückseigentümer auferlegen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage der Betreiberin eines Recyclinghofes stattgegeben, mit der diese sich gegen einen Kostenbescheid der Berliner Feuerwehr gewandt hatte.
Im März 2007 war es auf dem Gelände des Recyclinghofes in Berlin-Neukölln zu einem mutmaßlich durch Brandstiftung verursachten Brand gekommen, der zu einem Großeinsatz der Berliner Feuerwehr führte. Diese forderte wegen der Schwierigkeiten der Löscharbeiten bei der Flughafenfeuerwehr Tegel ein Spezialfeuerwehrlöschfahrzeug an, über das sie selbst nicht verfügt. Hierfür stellte die Berliner Flughafen GmbH der Berliner Feuerwehr Kosten in Höhe von ca. 15.000,- Euro in Rechnung. Diese Kosten machte die Feuerwehr gegenüber der Klägerin durch Kostenbescheid geltend.
Die Klägerin hatte hiergegen eingewandt, die Berliner Feuerwehr hätte die von Dritten erbrachte Leistung auch selbst vornehmen können. Wenn die Berliner Feuerwehr bei der Anschaffung von Gerätschaften spare, könne dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage statt. Nach dem Feuerwehrgesetz könne die Feuerwehr die Kosten von Einsätzen nur in bestimmten Fällen vom Bürger fordern, etwa bei Fehlalarm oder vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Verursachung des Brandes. Ansonsten handele es sich bei der Brandbekämpfung um eine originäre Aufgabe der Feuerwehr. Der vom Brand betroffene Bürger sei nicht verpflichtet, den Brand auf Anordnung der Feuerwehr selbst zu löschen. Daraus folge, dass ihm auch die K…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 7. Juli 2009 — Muss eine Feuerwehr Spezialfahrzeuge oder -material kostenpflichtig von anderen Wehren zum Einsatz hinzuziehen, so darf sie diese …
Rechtslupe | 26. März 2012 — Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Berliner Feuerwehr und der AOK nimmt Bezug auf die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung,…
Schadenfixblog | 29. Januar 2010 — Grundlage bei Gebührenforderungen ist die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung; was für ein sperriges Wort. Diese legt fest, dass…
Rechtslupe | 29. Dezember 2008 — Führt das Entzünden eines Grills zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr, so hat der Verursacher des Feuers die Kosten des Fe…
Schadenfixblog | 27. Januar 2010 — Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hat mit Urteilen vom 11.11.2009 (Az.: VG 1 A 244/08 und VG 1 A 272/08) entschieden, dass …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. April 2009 — Führt das Entzünden eines Grills zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr, muss der Verursacher des Feuers die Kosten des Feue…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 11. Januar 2011 — Auch bei der freiwilligen Feuerwehr darf man eben nicht alles sagen In seiner Entscheidung vom 28.12.2010 wies das OVG darau…
Dr. Graf | 19. Oktober 2010 — Ölundichtigkeiten bei Oldtimern auf öffentlichen Straßen können teuer werden. Jedenfalls dann, wenn es zu einem Einsatz kommt, …
Dies und das ... | 30. März 2011 — Eva K. ist entsetzt: 1.006,81 € soll sie für die Ereuerung der Wohnungstür ihrer Nachbarin zahlen. Die Tür war bei einem Feuerwehr…
BERLIN BLAWG | 9. Juni 2006 — Rückt die Feuerwehr in Berlin aus, um private Probleme zu lösen, schickt sie neuerdings eine Rechnung. Die kann dann auch einmal e…