Feuerwehrbeamte in NRW sind zu Unrecht zu Mehrarbeit herangezogen worden

Feuerwehrbeamte in NRW haben Anspruch auf Gewährung von Freizeitausgleich auf der Grundlage von Treu und Glauben, wenn der Dienstherr den Beamten zur Leistung von Mehrarbeit im Sinne von Zuvielarbeit über die rechtlich vorgegebene regelmäßige Dienstzeit hinaus herangezogen hat, ohne dass di…

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Themen: Genehmigung , Beamtenrecht.de , Feuerwehr Beamte

Erschienen 7. Juni 2009 auf http://blog.juracity.de.

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