Feuerwehr (II)

Muss eine Feuerwehr Spezialfahrzeuge oder -material kostenpflichtig von anderen Wehren zum Einsatz hinzuziehen, so darf sie diese Kosten nicht auf den vom Brand betroffenen Bürger umlegen, zumindest nicht, wenn dieser nicht grundsätzlich wegen Fehlalarm o.ä. erstattungspflichtig ist. Dies hat das VG Berlin (Urteil vom 29.05.2009 - VG 1 A 86.08) so entschieden. Das Löschen von Bränden sei originäre Tätigkeit der Feuerwehr. Da diese den…

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Themen: Berlin , Newsticker , Feuerwehr
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 7. Juli 2009 auf http://www.bella-ratzka.de.

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