Feuer

Wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit im Feuerwehrdienst darf 48 Stunden nicht übersteigen Nach Ansicht des Gerichts darf die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit im Feuerwehrdienst 48 Stunden nicht übersteigen. Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise, die eine wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von 56 Stunden vorsehe, ve…

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Themen: Ovg

Erschienen 17. Dezember 2007 auf http://www.r-tape.de.

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Wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit im Feuerwehrdienst darf 48 Stunden nicht übersteigen

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