Fettecke reloaded

Der Spiegel (und viele weitere) Zeitschriften berichten in ihrer aktuellen Ausgabe von der Zerstörung einer Installation des Künstlers Martin Kippenberger im Dortmunder Ostwall-Museum durch wegschrubben.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,795709,00.html

Eine Putzfrau beseitigte bei der Installation “Wens anfängt durch die Decke zu tropfen” eine weißlich-kalkige Schicht am Boden eines Troges (Patina). das Kunstwerk ist damit unwiderbringlich zerstört.

Parallelen zeigen sich hier auf zur bekannten Fettecke von Joseph Beuys. Für die prüfung sind hierzu 3 Ansatzpunkte denkbar:

1. Schadensersatz

Am wenigsten problematisch dürfte die Schadensersatzprüfung (bspw. § 823 BGB) sein, bei der Schwierigkeiten nur beim Verschulden liegen dürfen. Der Fall eignet sich daher gut zum Abprüfen der allgemeinen Grundsätze.

2. Kunstbegriff

Der Fall könnte aber auch als Aufhänger einer Grundrechtsprüfung genutzt werden, um die verschiedenen Ansatzpunkte des Kunstbegriffs aus Art. 5 Abs. 3 GG zu prüfen. Bekanntermaßen ist hier der von der h.M. vertretene offene Kunstbegriff von dem formellen und dem materiellen Kunstbegriff zu unterscheiden.

3. Sachenrechtliche Anknüpfung

Möglich ist auch eine sachenrechtlcihe Anknüpfung des Falles. Bei der Fettecke wurde zwar dem Geschädigten Johannes Stüttgen (einem Schüler Beuys’) im Vergleich ein Schadensersatz-anspruch von 40.000€ zugestanden, zentrale Frage ist aber, ob er Eigentum an der Fettecke erworben hat. Hier können mehrere sachenrechtliche Normen abgeprüft werden: Zum einen § 946 BGB und damit ein Eigentumserwerb des Museums (der wohl abzulehnen ist, da die Fettecke nur Scheinbestandteil und nicht wesentlciher Bestandteil des Grundstücks war) und § 950 BGB (mit der Frage wer als Hersteller anzusehen ist …

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Themen: Kunst , Bgb , Der Spiegel , Joseph Beuys , Beuys , Patina , Fettecke , Startseite , Tagesgeschehen , Schon Gelesen , Kippenberger

Erschienen 3. November 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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