Feststellungsanspruch auf Forderung aus unerlaubeter Handlung hat eigene Verjährungsfrist

Quelle: www.anwalt.de

Am 2.12. 2010 verkündete der Bundesgerichtshof (Az.: IX ZR 247/09) folgende Leitsätze:

a) Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.

b) Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insol…

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Themen: Anwalt , Vorschriften , Unerlaubte Handlung , Verjährung , Insolvenzverfahren , Feststellung Des Rechtsgrundes

Erschienen 5. Januar 2011 auf http://www.anwalt-salewski.de/wordpress.

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... : IX ZR 247/09) folgende Leitsätze:a) Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher ...


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