Feststellung einer Schwerbehinderung auch noch nach dem Tod
Rechtslupe | 2. Februar 2012 — Der Tod führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Wenn die Feststellung ei…
Der Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung erlischt nicht mit dem Tod des Betroffenen, wenn eine solche auch noch nach dessen Tod Wirkungen entfaltet. Dies hat das SG Speyer am 16.01.2012 (Az.S 5 SB 563/08) entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger während des laufenden Verfahrens eine Altersrente wegen Schwerbehinderung gestellt. Für deren Gewährung war es jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich, dass der Antragsteller bei deren Beginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt war. Die Feststellung der Schwerbehinderung war insofern notwendige Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Rente. An deren Gewährung hatte jedoch der Rechtsnachfolger des Klägers bzw.…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://sozialrecht-spezial.blogspot.com.
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