FERRERO siegt im Streit um WM-Marken
Der für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat jetzt über Ansprüche der FIFA auf Löschung von Marken entschieden, die sich auf die Fußball-Weltmeister-schaft 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika beziehen und die FERRERO hat eintragen lassen.
Die Klägerin, die FIFA mit Sitz in der Schweiz, veranstaltet die Fußball-Weltmeisterschaften. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf die Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika Bezug nehmen. Die beklagte FERRERO GmbH gibt zu Fußball-Weltmeisterschaften Sammelbilder heraus, die sie ihren Schokoladenerzeugnissen beilegt. Sie hat mehrere Marken eintragen lassen, die ebenfalls einen Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft aufweisen, um ihre Sammelbildaktion markenrechtlich abzusichern.
Die Klägerin hat die Beklagte auf Löschung der Marken in Anspruch genommen. Der BGH hat in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht die Löschungsansprüche der Klägerin sowohl unter kennzeichen-rechtlichen als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verneint (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 183/07 – WM-Marken).
Kennzeichenrechtliche Ansprüche der Klägerin hat der BGH verneint, weil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der Parteien bestehe und die Klägerin die begehrten Ansprüche auch nicht mit Erfolg auf Werktitel mit den Bezeichnungen "WM 2010", "GERMANY 2006" und "SOUTH AFRICA 2010" stützen könne.
Aus Wettbewerbsrecht abgeleitete Ansprüche hat der BGH ebenfalls verneint. Durch die Marken der Beklagten werde der Verkehr nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, die Beklagte sei offizieller Sponsor de…
» Vollständiger ArtikelThemen: Deutschland , Marken , Bgh , Ferrero , Kennzeichen , Streit , WM 2010 , Ferrero WM 2010
Rechtsgebiet: Markenrecht
Erschienen 13. November 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.
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