Fernsehwerbung mit Gewinnspiel

Streitgegenstand der hiesigen Entscheidung war eine Fernsehwerbung der Beklagten, in welcher diese für den Kauf eines Nassrasierers warb und zugleich auf ein Gewinnspiel hinwies, ohne dass die Werbung selbst Angaben zu den Teilnahmebedingungen enthielt. Vielmehr enthielt die Werbung lediglich einen Hinweise darauf, dass im Handel Teilnahmekarten erhältlich seien mit den entsprechenden Teilnahmebedingungen (BGH, Urt. v. 09.07.2009 – I ZR 64/07 – “FIFA-WM-Gewinnspiel”). Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln hielt diese Fernsehwerbung des Beklagten für unlauter und beantragte daher

der Beklagten zu verbieten, wie auf der beigefügten DVD wiedergegeben, ein Gewinnspiel mit dem Hinweis anzukündigen:

Jetzt mit G. xxxxxx Tickets für die FIFA-WM 2006 gewinnen und dazu ein gratis Rasiergel. Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich,

ohne weitere Angaben zu den Teilnahmebedingungen an dem Gewinnspiel in dem Werbespot zu machen.

Während das zunächst angerufene Landgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilte, verneinte das Berufungsgericht einen Verstoß der beanstandeten Werbung gegen § 4 Nr. 5 UWG.

Der I. Zivilsenat betont in seiner Entscheidung zunächst, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG nicht als Per-se-Verbot ausgestaltet ist, sondern eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert, um sodann feststellen zu können, ob in dem beanstandeten Verhalten tatsächlich eine spürbare Beeinträchtigung zu sehen ist. Sodann führt der Senat aus, dass das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, dass schon die Ankündigung eines Gewinnspiels mit Werbecharakter von § 4 Nr. 5 UWG erfasst wird. Jedoch sei die Beklagte vorliegend nicht verpflichtet gewesen, die Bedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel schon in der Fernsehwerbung anzugeben. Zur Begründung führt der Senat an, dass das Medium Fernsehen für ausführliche Informationen über Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen aus medienimmanenten Gründen nicht geeignet sei. Konkret heißt es in der Entscheidung hierzu:

„In deutlich höherem Maße als Printmedien ist das Fernsehen ein "flüchtiges" Medium, bei dem - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - grundsätzlich eine erhebliche Gefahr besteht, dass Informationen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden. Ein Hinweis auf andere Informationsquellen kann dann notwendig, aber auch ausreichend sein. Ist die Teilnahme des Verbrauchers an dem Gewinnspiel aufgrund der Fernsehwerbung noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es nach den konkreten Umständen des Falles genügen, auf weiterführende Hinweise zu den Teilnahmebedingungen in leicht zugänglichen Quellen zu verweisen (…), etwa auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten.“

Im Sinne der Norm erforderlich und ausreichend ist es nach Ansicht des Senats daher, wenn die I…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh , Gewinnspiel , Glück- & Gewinnspiele

Erschienen 14. März 2010 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Bei Gewinnspielwerbung im Fernsehen kann für die Teilnahmebdingungen auf Teilnahmekarten verwiesen werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 21. Dezember 2009 — BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07 §§ 3; 4 Nr. 5 UWG Der BGH hat entschieden, dass eine Fernsehwerbung für ein Gewi…

OLG Frankfurt a.M.: "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" - Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt bei einem Gewinnspiel mi…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 21. Mai 2007 — 1. Eine umfassende Information über die Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels mit Werbecharakter hat spätestens im Zeitpunkt der…

BGH: „FIFA-WM-Gewinnspiel“ – zu den Informationspflichten des Werbefernsehens bei Gewinnspielen

Dr. Graf | 22. Juli 2010 — Rechtsnormen: §§ 3, 4, 8, 12 UWG; EG-Richtlinie Nr. 2005/29 Mit Urteil vom 09.07.2009 (Az. I ZR 64/07) hat der Bundesgerichts…

BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel

Internet-Law | 16. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 09.07.2009 (Az.: I ZR 64/07) entschieden, dass die Vorschrfi…

Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen und Fernsehwerbung

Rechtslupe | 17. Dezember 2009 — Nach § 4 Nr. 5 UWG handelt unlauter, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen…

BGH: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe - Zum Tranzsparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG bei Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele mi…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Mai 2011 — 1. Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe Zur Gewinnbenachrichtigung …

Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen und Fernsehwerbung

Rechtslupe | 17. Dezember 2009 — Nach § 4 Nr. 5 UWG handelt unlauter, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen…

BGH: Urlaubsgewinnspiel - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein Gewinnspiel.

MEDIEN INTERNET und RECHT | 14. Juli 2008 — 1. § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel. 2. Die von dem Veranstalter bezweckte Anlockwirkung erreicht den Ve…

Newsletter-Werbung: Gesondertes "Opt-In" - Teil 2

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 1. Dezember 2010 — Haben wir im Teil 1 zur Newsletter-Werbung ein Urteil des LG München I kommentiert, zieht das LG Hamburg nach: Die 12. Zivilkammer…

BGH: Bei einer TV-Werbung mit einer Geld-zurück-Garantie kann hinsichtlich der Bedingungen auf eine Internetseite verwiesen werden…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. November 2009 — BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06 § 4 Nr. 4 UWG Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es bei Fernsehwerbung ausrei…