Fernsehsender und das Persönlichkeitsrecht

Eine weitere Lektion in der Kategorie “Persönlichkeitsrecht” hat der Fernsehsender Pro7 vom OLG München kassiert. Vielmehr: Das OLG München mußte Pro7 einige Selbstverständlichkeiten hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts näherbringen.

Der Fernsehsender war vom LG München I zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5.500,00 EUR verurteilt worden. Im Rahmen der Sendung “Galileo” begleitete ein Team des Senders eine Münchner Gerichtsvollzieherin bei ihrer Arbeit. Dabei war das Kamerateam bei der Öffnung einer Wohnung dabei. In der Wohnung “erwischte” man einen Bekannten des Schuldners beim Schlafen - und fand nichts dabei, den ziemlich Zerzausten in Unterhose abzufilmen und das Ergebnis anschließend auszustrahlen. Der so Bloßgestellte war weder darüber aufgeklärt worden, dass die Aufnahmen des Kamerateams ausgestrahlt werden würden, noch war seine Einwilligung eingeholt worden.

Pro7 hatte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt. Das OLG legte dem Sender jedoch nahe, diese wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels zurückzunehmen.

Das OLG wies insbesondere das Argument, dass das Verhalten des Mannes eine konkludente Einwilligung darstelle, zurück. Dieser habe erkennbar nichts von der geplanten Sendung gewusst. Es war daher grob fahrlässig ihn hierüber nicht aufzuklären und keine ausdrückliche Einwillig…

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Themen: Fernsehsender

Erschienen 5. Februar 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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