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Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung ist keine Verfilmung

am 04.03.2006 von Handakte WebLAWg

Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend …

Veröffentlichung von Datenbankinhalten

Blickpunkt Recht & Steuern / Welche Urheberrechte verbleiben dem Ersteller einer Datenbank, wenn Datenbankinhalte veröffentlicht, werden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer …

BGH: Fernsehaufzeichnung eines Konzerts keine urheberrechtliche Bearbeitung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 19.01.2006 - Az.: I ZR 5/03: PDF) hatte darüber zu entscheiden, ob die Fernsehaufnahmen von Konzertveranstaltungen als urheberrechtliche Bearbeitung des Musikwerkes zu betrachten sind.Entgegen der Ansicht der Revision greift auch di…

Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG

Handakte WebLAWg / Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt…

OLG Düsseldorf: Vergütungspflicht für Drucker - Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem V

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen. <b…

BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…

Keine Vergütung für Kopierstationen

IP|Notiz / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 20…

OLG Hamburg: Kein Auskunftsrecht gegen den ISP

IT-Blawg / Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 28.04.2…

Keine Gerätevergütung für Kopierstationen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 2007 gel…

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Rainer Langenhan

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