Fernseh-Urteil
am 01.03.2007 von Handakte WebLAWg
Was im Fernsehen gezeigt werden darf, muss mitunter erst vom Gericht entschieden werden, so gerade wieder von der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I. Dort machte ein bekannter Filmhändler geltend, eine große öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt habe 6 Jahre lang zu Unrecht diverse Filmklassiker aus den 50er und 60er Jahren ausgestrahlt; sie habe bei ihm nicht die erforderlichen Senderechte erworben.
Dem Grunde nach gab die auf Urheberrechtsstreitigkeiten spezialisierte Kammer ihm nun Recht. Ob er deswegen tatsächlich die eingeklagten 1,66 Mio. € beanspruchen kann, muss das weitere Verfahren zeigen.
Der Streit hatte deswegen eine etwas pikante Note, weil die Sendeanstalt die Rechtsinhaberschaft des Klägers an den Filmen bestritt, …
LG München I: Fernsehanstalt muss für Senderechte aufkommen
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LG München I: Fernseh-Gericht
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LG München: Schweini
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