Fernmeldegeheimnis - was wird davon umfasst?
am 03.03.2006 von IT-Blawg
Das Fernmeldegeheimnis ist in Art. 10 GG grundrechtlich verankert und gewährleistet die Vertraulichkeit der Kommunikation über das Medium drahtloser oder drahtgebundener elektromagnetioscher Wellen.
(Telefon-, Telefax-, E-Mail-Verkehr etc.), das bedeutet im Einzelnen, dass der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war, geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche (§ 88 TKG):
Art. 10 Abs. 1 GG: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Vor dem Hintergrund der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2099/04) in Karlsruhe steht nun fest, dass dieser Grundrechtsschutz endet, sobald die Kommunikation im eigentlichen Sinne abgeschlossen ist, d.h. die Nachricht ( z.B: E-Mail) bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies damit, dass der Empfänger nunmehr die Möglichkeit hat über das das Schicksal seiner Nachrichten zu entscheiden und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen.
Das ist mE. eine konsequente Rechtsprechung, denn auch das Postgeheimnis schützt den gesamten Briefverkehr lediglich …
LÖSCHEN UND VERSCHLÜSSELN
LawBlog / Löschen, löschen, löschen. Oder zumindest verschlüsseln. So lautet das Fazit aus der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob auf Computern gespeicherte E-Mails und sonstige Kommunikationsdaten vom Fernmeldegeheimnis ges…
BVerfG: Gespeicherte Kommunikationsdaten nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das BVerfG (Urt. v. 02.03.2006 - Az.: 2 BvR 2099/04) hat in einem Grundlagen-Urteil entschieden, dass die beim Teilnehmer gespeicherten Kommunikationsdaten nicht vom Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) geschützt sind.Im vorliegenden Fall ging es um die…
BVerfG zum Fernmeldegeheimnis
JURAAA!DE / In einer Entscheidung, die Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus erlangen dürfte, befand das Bundesverfassungsgericht heute, dass elektronisch übermittelte Daten dann nicht mehr dem nach Art. 10 I GG geschützten Fernmeldegeheimnis unterli…
BVerfG: Die Speicherung von Verbindungsdaten (hier: bei Prepaid-Karten) gegen den ausdrücklichen Kundenwunsch stellt einen nicht nur unerheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar und ist unzulässig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch Informationen über Ort, Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation (vgl.BVerfGE 67, 157 (172); 85, 386 (396); 100, 313 (358)). Insbesondere erstreckt sich der…
Schutz der Verbindungsdaten auf dem eigenen Rechner
auchRecht.de / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 - entschieden, daß die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG,…
StudiVZ: Lizenz zum Schnüffeln
LawBlog / Haben Sie gedacht, die Vertragsstrafendrohung gegen jeden (!) Nutzer ist das Brutalste, was StudiVZ seinen Kunden antun kann? Dann schauen Sie mal, was die Datenschutz-Erklärung der Studentenplattform zum integrierten Message-Dienst sagt (Punkt Nac…
