Fernabsatzgeschäft: Widerruf auch bei sittenwidrigem Geschäft möglich

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag betrifft, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

In der entschiedenen Konstellation hatte die Klägerin nach einem telefonischen Werbegespräch per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten bestellt. Der von der Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthielt unter anderem den vorformulierten Hinweis: "Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten."

Nachdem das Gerät geliefert wurde, sandte die Klägerin das Gerät zurück, erklärte den Widerruf des Geschäftes nach den Regeln über Fernabsatzgeschäfte und begehrte die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Beklagte verweigerte die Annahme des Gerätes und die Rückzahlung des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, daß die Klägerin als Verbraucherin aufgrund des ausgeübten Widerrufs Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Sie kann demnach die Rückzahlung des Kaufpreises gemäß § 346 BGB und Erstattung der Kosten für die Rücksendung des Gerätes verlangen, § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Zwar ist der Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts unstrittig sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Kauf nach dem für beide Seiten erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist (vgl. BGH vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490 f.). Das Recht der Klägerin, sich von dem Fernabsatzvertrag zu lösen, wird davon jedoch nicht berührt. Denn das Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB beim Fernabsatzvertrag ist unabhängig davon gegeben, ob die Willenserklärung des Verbrauchers oder der Vertrag wirksam ist. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag besteht darin, dem Verbraucher ein an keine materiellen Voraussetzungen gebundenes, einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben, das neben den allgemeinen Rechten besteht, die jedem zustehen, der einen Vertrag schließt. Das Gericht hat damit klargestellt, daß der Ausschluß der Rückforderung gemäß § 817 BGB (Kondiktionssperre) das Widerrufsrecht unberührt läßt, auch wenn der Berechtigte, also der Verbraucher, die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände sehenden Auges selbst (mit) herbeigef…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Deutschland

Erschienen 15. Februar 2010 auf http://rechtsanwalt-online.blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fernabsatzgeschäft: Fernabsatzgeschäft: Widerruf auch bei sittenwidrigem Geschäft möglich

Rechtsanwalt Aabadi: RechtAktuell | 15. Februar 2010 — Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht,…

BGH: Rückabwicklung eines sittenwidrigen Kaufvertrags

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 26. November 2009 — Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einem Fernabsa…

BGH und Widerruf von sittenwidrigen Verträgen nach Fernabsatzgesetz

Rechtsanwalt News | 26. November 2009 — Der BGH hat entschieden (Urteil vom 25. November 2009 – VIII ZR 318/08), dass auch Verträge, die eigentlich wegen Verstoß gegen…

Widerrufsrecht auch bei Sittenwidrigkeit

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 26. November 2009 — Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarnge…

Bundesgerichtshof: Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät

fachanwaltsliste.de | 27. November 2009 — Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08 AG Leer - Urteil vom 28. April 2008 - 071 C 130/08 (I) LG Aurich - Urteil vom…

Bundesgerichtshof: Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät

fachanwaltsliste.de | 27. November 2009 — Urteil vom 25. November 2009 – VIII ZR 318/08 AG Leer – Urteil vom 28. April 2008 – 071 C 130/08 (I) LG Aurich – Urteil vom…

VIII ZR 318/08: BGH`(VIII ZR 318/08 ) Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät

Recht für Verbraucher | 25. November 2009 — Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät Der unter anderem für das Kaufrecht zuständ…

Radarwarngeräte – Widerrufsrecht auch bei sittenwidrigem Vertrag

Schlosser Aktuell | 26. November 2009 — Kaufverträge über Radarwarngeräte sind aufgrund des Verbotes der Geräte sittenwidrig. Kann ein Verbraucher, der ein Radarwarnge…

BGH: Widerrufsrecht gilt auch bei sittenwidrigem Kaufvertrag / Der bereute Kauf eines Radarwarngerätes

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. November 2009 — BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az. VIII ZR 318/08 §§ 138 Abs. 1; 346; 357 Abs. 2 S. 2 BGB Der BGH hat ausweislich einer aktuel…

Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei sittenwidrigem Kaufvertrag

examensrelevant.de | 25. November 2009 — Der Kauf von Geräten, die vor solchen Radaranlagen warnen, ist zwar sittenwidrig - ein Widerrufsrecht besteht laut BGH trotzd…

BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm