Fernabsatz: Beginn der Widerrufsfrist – Übersendung der Widerrufsbelehrung in Textform
Vor kurzem hatte ich hier über den Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften berichtet.
Nun hat der Bundesgerichtshof ein bereits im April ergangenes Urteil (29.04.2010, Az.: I ZR 66/08) im Volltext bereitgestellt. In
diesem Fall war streitig, in welcher Art und Weise die zu erfolgen hat. Insbesondere war streitig, ob es für den Beginn der zweiwöchigen
Widerrufsfrist ausreicht, dass die Belehrung durch den Verbraucher gespeichert oder ausgedruckt oder noch nach Vertragsschluss im
Internet (bei EBay) abgerufen werden konnte.
Der BGH verneinte dies. Die Textform sei nur dann gewahrt, wenn der Verbraucher die Widerrufserklärung auf einem dauerhaften
Datenträger (Papier, CD-ROM, DVD) erhalte. Eine Website sei nur dann geeignet, wenn sie die Anforderungen an ein dauerhaftes Medium
erfülle. Dies sei gerade nicht der Fall.
Entgegen der Auffassung der Revision reicht die Speicherung der Angebotsseite auf dem Server des Plattformbetreibers daher nicht aus,
um eine Widerrufsfrist von zwei Wochen anlaufen zu lassen. Die Belehrung geht dem Verbraucher vor dem Vertragsschluss nicht ohne
dessen weiteres Zutun in Textform zu, solange er sie nicht auf seinem eigenen Computer abspeichert oder ausdruckt.
Dem stehe auch nicht entgegen, dass bis 60 Tage nach dem Kauf die Widerrufsbelehrung bei EBay abrufbar sei.
Die Textform ist im Streitfall auch nicht dadu…
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