Ferienwohnung erst ab 2 Wochen

Ferienwohnungen sind im WEG-Recht ein Dauerbrenner. Sie sind inzwischen grundsätzlich zulässig, wenn es keine anderweitigen Vereinbarungen in der Teilungserklärung gibt. Wohnungseigentümergemeinschaften versuchen in letzter Zeit häufig, die Nutzung von Wohneigentum als vermietete Ferienwohnung für die Eigentümer unattraktiv zu gestalten. Sei es durch die Einführung einer “Auszugsgebühr” oder wie in einem aktuellen Fall durch eine Vermietungspflicht von minderstens 14 Tagen.

Im vom Amtsgericht Berlin-Mitte entschiedenen Fall hatten die Eigentümer einen Beschluss gefasst, dass die Gebrauchsüberlassung an Touristen erst ab 14 Tagen Aufenthaltsdauer zulässig sei. Dies wollte ein Eigentümer nicht hinnehmen und siegt vor dem Amtsgericht. Begründung:

Mit dem Beschluss solle die Nutzung als Ferienwohnung de facto unterbunden werden. Denn gerade bei Wohnungen in Großstädte…

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Themen: Vermietung , Ferienwohnung , Touristen , Feriengäste
Rechtsgebiet: Wohnungseigentumsrecht

Erschienen 8. März 2011 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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