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Fereshta Ludin gibt auf, das Kopftuch muss weg - und Hessen legt nach Wie bereits seit längerem gemunkelt wurde, hat sich Fereshta Ludin entschlossen, sich nicht gegen die Entscheidung des BVerwG zur Wehr zu setzen, im der dem Land Baden-Württemberg das Recht bescheinigt wurde, einer Bewerberin für den Schuldienst allein deshalb die Eignung abzusprechen, weil sie darauf besteht, auch im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Da Iyman Alzayed bereits vor der Entscheidung des BverwG das Handtuch geworfen hatte - mittlerweile hat sie allerdings angekündigt, an eine ausländische Schule zu wechseln, wo sie mit Kopftuch unterrichten darf - gibt es damit derzeit wohl keine laufenden "Kopftuch"-Verfahren mehr. Allerdings ergibt sich nach einer Meldung des SPIEGEL aus der soeben veröffentlichten Begründung der Entscheidung des BVerwG, dass in Baden-Württemberg auch offenkundig christliche Symbole weichen müssen - und damit unter anderem das Habit der wenigen Nonnen, die im Dienste des Landes unterrichten. Ob und in wie weit sich dies wiederum mit den hessischen Regelungen verträgt, nach denen es allen Beamtinnen untersagt ist, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, wird noch zu prüfen sein. Ich werde mir jetzt mal das Urteil ansehen und mir überlegen, ob diese These zutrifft... Wahrscheinlich hat das BVerwG die Landesverfassung von Baden-Württemberg mal wieder aussen vor gelassen. Aber das geht ja bei einem Bundesgericht auch gar nicht anders... Alles weitere später!

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Themen: Hessen

Erschienen 12. Oktober 2004 auf http://blog.staatsrecht.info.

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