Fensterputzgesetz

Für Leute, die kuriose Gesetze sammeln, habe ich heute ein Schmankerl aus meiner Station in NYC anzubieten. Denn heute habe ich einmal etwas "off topic" einen Mietvertrag gecheckt. Die Mietverträge hier sind offensichtlich noch länger als unsere deutschen. Da wird alles mögliche bedacht, z.B. was mit den Mietern passiert, wenn der Vermieter enteignet wird. Die regeln auch, dass bei Gerichtsstreitigkeiten die unterliegende Partei zahlt, wozu bei uns ja kein Regelungsbedarf besteht. Jedenfalls bin ich in diesem Zusammenhang über eine Klausel des Mietvertrags gestolpert, in der der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es nach § 202 des "New York Labor Law" bei Gebäuden ab einer bestimmten Höhe verboten ist, die Fenster von außen zu putzen. Die Amis wollen halt nicht so ger…

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Themen: Referendariat , New York , Usa , Manhattan , Recht Kurios , Ausland

Erschienen 5. März 2010 auf http://stattaller.blogspot.com/.

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