Feinstaubplakette
am 29.06.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern
Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) nach §40 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit vielfach zu hoch ist. Dazu sieht die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Bei einem solchen Fahrverbot dürfen künftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe tragen.
Die Feinstaubplaketten wird es in drei verschiedenen Farben geben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser). Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben, Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen. In diese drei Gruppen fallen deutlich mehr als die Hälfte der Pkw. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen dagegen Wagen ohne geregelten Katalysator und alte Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr passieren. In welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen verkehren dürfen, wird von den zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene festgelegt.
Die Bundesländer werden mögliche Fahrverbote in einem Luftreinhalteplan vorgeben. Auf Basis der Pläne können die Kommunen und Städte in einem Aktionsplan exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang von Fahrzeugen mit Plakette befahren werden dürfen. Die Fahrverbote richten sich nach der Zusammensetzung und Höhe der Feinstaubbelastung in dem betroffenen Gebiet. In der Innenstadt von Berlin soll laut …
also müssen Fahrzeuge ohne Plakette Umwege in Kauf nehmen?Das wird der Umwelt sicherlich gut tun da wird der Feinstaub großflächig verteilt...
Feinstaubplaketten in rot, gelb und grün
Lichtenrader Notizen / Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) nach §40 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu red…
Plakette für meinen PKW ?
Rechtblog / Nach der Einführung der Umweltzonen dürfen Fahrzeuge ohne eine rote, gelbe oder grüne Plakette nicht mehr in die betroffenen Innenstädte fahren. Die Plakette richtet sich nach der Schadstoffgruppe, der das jeweilige Kfz angeh…
Umweltplakette: Androhung empfindlicher Übel
kanzlei-hoenig.info / Erst macht die Verwaltung weitestgehend sinnbefreite und kostenintensive Vorschriften und in einem zweiten Schritt werden die Bürger dann genötigt, an dem Unsinn teilzunehmen. Mit einer Postkartenaktion will der Senat das Fahren ohne Plake…
Freie Fahrt nur noch mit Partikel-Plakette?
www.unternehmensjurist.de / Bei Reuters habe ich einen Hinweis auf Pläne der Bundesregierung gefunden, nach denen alle Autobesitzer in Deutschland künftig eine Partikel-Plakette kaufen müssen, wenn sie wegen Feinstaub-Belastung gesperrte Straßen befahren wollen. Die Plakett…
Schlangestehen nicht erforderlich
LawBlog / Ab Januar wird es ernst mit den Feinstaubplaketten. Wer dann ohne Plakette am Auto in eine Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Und mit einem Punkt in Flensburg. Den Anfang machen die Städte Berlin, Hannover und Köln.…
Online-Antrag Feinstaubplakette
Kreuzberger Verkehrsrecht / Nachdem sich ein Großteil der Berliner Autofahrer geweigert hatte (oder schlicht zu bequem war), sich die Feinstaubplakette – wo auch immer – zu besorgen, bietet die Verwaltung nun eine recht bequeme Methode an. Auf den Interne…
Fahrverbot für Autos per Aufkleber
DPMS INFO / Ab Juli diesen Jahren werden die Kfz-Zulassungsstellen Aufkleber ausgeben, mit denen die jeweilige Schadstoffbelastung eines Pkw gekennzeichnet werden soll. Die Skala reicht von 1 bis 5. Nur Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 1 dürfen immer fahren. A…
