Feinstaub-Klage: Staat verliert
am 31.05.2005 von neues aus schwabenheim
Im ersten Prozess wegen zu hoher Feinstaubkonzentrationen musste das Land Baden-Württemberg soeben eine herbe Niederlage hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Staat zur sofortigen Aufstellung eines Aktionsplanes für den Raum Stuttgart verurteilt.
Der zulässige Höchstwert für die Feinstaubkonzentration darf nach § 4 der 22. BImSchV nur noch an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In Stuttgart wurde der Wert an allen Messtellen dieses Jahr bereits an 70 Tagen überschritten. Der Staat habe nicht gehandelt, obwohl die Überschreitungen schon seit Jahren absehbar waren, berichtet der SWR.
In München war eine Klage vor kurzem gescheitert. Zur Feinstaubrichtlinie vgl. diese LiNo-Serie.
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