Feinstaub: Eilantrag auf Aktionsplan vom Verwaltungsgericht Berlin abgelehnt
am 02.06.2005 von http://rafranke.blogspot.comPressemitteilung über Beschluss der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Juni 2005 - VG 10 A 75.05 -: Die Antragsteller wohnen an der stark befahrenen Frankfurter Allee bzw. am Frankfurter Tor in Ber-lin, in deren Bereich die seit dem 1. Januar 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaubbelastung über-schritten wurden. Sie befürchten erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen und beantragten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ende Dezember 2004 Maßnahmen zur Einhaltung der Grenz-werte. Mit ihrem Eilantrag bei der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hatten sie erfolglos begehrt, den Kraftfahrzeugverkehr in der Berliner Innenstadt vollständig für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter zu sperren, hilfsweise den Kraftfahrzeugverkehr so zu beschränken, dass die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in ihrem Wohnbereich sichergestellt sei. Nach Auffassung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts ist der Eilantrag unzulässig. Hinsichtlich des Hauptantrages fehle es an einem entsprechenden vorherigen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde. Der Antrag bei der Behörde habe sich ausschließlich auf die Erstellung eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung bezogen, der festlegen solle, welche geeigneten Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen seien, um Grenzwerte einzuhalten. Ferner halte sich die begehrte Sperrung des gesamten Berliner Innenstadtbereiches für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter nicht im Rahmen der - zum Ausschluss unzulässiger Popularklagen erforderlichen - dauerhaften räumlichen Betroffenheit. Der Eilantrag sei im übrigen auch unbegründet. Da von dem insgesamt 49%igen Anteil des Straßenverkehrs an der Feinstaubbelastung lokal lediglich etwa 11 % auf Dieselabgase zurückzuführen seien, bestehe keine Notwendigkeit, die Behörde insoweit zum sofortigen Handeln zu zwingen; im Übrigen habe die Behörde erklärt, in Kürze einen Luftreinhalte- und Aktionsplan zu erstellen. Davon abgesehen seien bereits nach der Konzeption …
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Freie Benutzung eines Leistungsschutzrechtes: BGH urteilt zum Tonträger-Sampling
IP|Notiz / Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06 - Metall auf Metal Tonträger-Sampling ist die Entnahme von Tönen von einem Tonträger. Erfolgt die Entnahme von einem fremden Tonträger, kann darin eine rechtswidrige Handlung liegen. D…
Gefährliche Teelichter
Rechtslupe / Dass man in einer Wohnung Teelichter anzündet, führt für sich genommen noch nicht zur Haftung für einen späteren Schwelbrand. Werden die Kerzen aber unbeaufsichtigt gelassen, hat man für den daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Das zeigt ei…
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Handakte WebLAWg / Mitte November wurde das Serviceportal “terminsvertretung.de”, zur Terminsvertretung von Rechtsanwälten, ins Internet gestellt. Der webbasierte Datenbankdienst will den üblichen Aufwand bei der Suche von Kollegen deutlich vereinfachen.…
