Feind hört mit
am 20.11.2006 von RA-Blog
Wenn man für sein stark renovierungsbedürftiges Mietobjekt einen Mieter findet, der bereit ist, dieses Objekt gegen eine reduzierte Miete erstmal in Ordnung zu bringen, sollte man sicher sein, dass dieser potentielle Mieter nicht mithört, wenn man dann folgendes zu seiner Ehefrau sagt:
Wenn der damit fertig ist, dann können wir das ja später gut neu vermieten!
Beweislast bei Rückforderung einer überhöhten Miete
Heinicke und Kollegen / (BGH-Urteil vom 28.01.2004, Aktenzeichen VIII ZR 190/03) Im vorliegenden Fall machte ein Mieter gegen den Vermieter Rückforderungsansprüche wegen einer überhöhten Miete geltend. Der Mieter führte aus, die Miete sei so hoch, dass sie gegen § 5…
Geschenkt ist noch zu teuer
RA-Blog / In einem Mietvertrag findet sich ein abenteuerlicher Grund für die Befristung des Mietvertrages auf ein Jahr: Bis zum xx.xx.xxxx wird sich der Mieter entscheiden, das Haus zum Preis von 190.000 € zu kaufen. Ja, und wenn nicht? Denn der Miet…
Schlau
RA-Blog / Zwischen der Hausverwaltung und einem auszugswilligen Mieter war vereinbart worden, dass der Mieter auch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis entlassen werden könne, sofern er einen Nachmieter für seine Wohnung findet. Der…
Neutral, deckend, unwirksam
LawBlog / Ein weiteres Urteil, das Mieter freuen dürfte: Sie können vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen ablehnen, wenn der Vermieter zu konkrete Vorschriften dazu gemacht hat, wie etwa “neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten”. Ei…
Dreist, irgendwie
RA-Blog / Es gehört schon eine gewisse Portion Dreistigkeit dazu, einen fast blinden Mieter, der seit über 20 Jahren ohne schriftlichen Mietvertrag in der Wohnung lebt, einen Formularmietvertrag vorzulegen, den er “nur noch” unterschreiben soll.…
Beschädigung der Mietsache durch Kleinkind
MCNeubert lawblog / Ein Mieter räumt seine Wohnung und bei der Abnahme zeigt sich ein großer Fleck auf der Auslegeware, der nicht zu entfernen ist. Nachdem der Vermieter den Schaden am Teppich ermittelt und die Kaution abgerechnet hat, trägt der Mieter vor, nicht er…
