Feilschen im Gütetermin
Im Vergleich zu meiner letzten Prozessvertretung, die in ein Anerkenntnis mündete, habe ich gestern wohl ganz gute Arbeit geleistet. Gütetermine haben ja auch immer bisschen etwas von einem Basar. Der Richter unterbreitete gestern einen Vorschlag für eine Abfindung in Höhe von 4.500 EUR. Der Arbeitnehmervertreter hatte sich wesentlich mehr vorgestellt. Und wir wesentlich weniger. So in etwa um 1/9 des Richtervorschlages. Nun bin ich als kleiner RRef nicht der große Feilscher. Nur hatte ich diesmal eine gewisse Marschroute mit auf den Weg bekommen, was ich darf und was nicht. Das war ganz hilfreich. So waren Richter und Gegenseite auf mein “no deal” hin, doch bereit uns entgegenzukommen. Ich denke, mit den 1.000 EUR können beide gut leben. Und mit einer zusätzlich aufgenommenen Klausel kann es auch noch weniger werden. Ansonsten hab ich die Sache auch noch für uns widerruflich gemacht. Soll die Cheffin absegnen und die Verantwortung übernehmen.
Bin ganz zufrieden mit mir. Hoffe, die Mandantschaft ist es auch.
Themen: Titelseite , Gütetermin Amtsgericht
Erschienen 28. Mai 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.
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