Fehlverhalten einer Notärztin bei der Leichenschau

Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat einer Ärztin einen Verweis nebst Geldbuße in Höhe von 1500,– € erteilt, die unter anderem wiederholt die Herausgabe des Leichenschauscheins und der für eine Bestattung notwendigen Unterlagen an Angehörige verweigert hatte, bis ihr pauschal 200,– € in bar gezahlt wurden.

Die 55-Jährige Ärztin war im Jahre 2008 in Notdienstzentralen der Bundesländer Hessen und Rheinland Pfalz eingesetzt und veranlasste mehrfach Hinterbliebene, sich wegen ihres unfreundlichen Verhaltens bei der Untersuchung Verstorbener in deren Wohnung oder einem Seniorenheim sowie wegen ihrer Geldforderungen bei der Landesärztekammer Hessen zu beschweren. Zwei Fälle führten nunmehr zu der Verurteilung durch das Berufsgericht:

Im einen Fall nahm sie nach der Todesfeststellung in einem Seniorenheim alle Papiere mit zu sich nach Hause und gab sie dem Sohn der Verstorbenen am nächsten Morgen erst gegen Barzahlung von 200,– € heraus. Im zweiten Fall hatte sie die Wohnung der Verstorbenen verlassen, weil sie sich mit deren Tochter nicht einigen konnte, als sie in das auf sie wartende Taxi steigen wollte, fuhr gerade der Bestattungsunternehmer vor und konnte sie zur Herausgabe des Leichenschauscheins veranlassen.

In den Urteilsgründen führt das Giessener Heilberufsgericht, das für Verstöße in ganz Hessen zuständig ist, aus, dass jeder niedergelassene Arzt bzw. Ärztin auf Verlangen zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet ist. „Leichenschau“ heißt die durch einen Arzt oder eine Ärztin durchzuführende Untersuchung zum Zwecke der Feststellung des Todes, seines Zeitpunktes und seiner Ursache. Ohne diese Leichenschau kann die Bestattung nicht erfolgen. Nach der gesetzlichen Regelung im Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist der Leichenschauschein zu verschließen und einer sorgepflichtigen Person auszuhändigen.

Die Abrechnung hat nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte zu erfolgen. Danach wird eine Rechnung erst fällig – das heißt, muss erst bezahlt werden – wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt worden ist. Pauschalforderungen sind nicht zulässig, so das Gericht, vielmehr ist in § 12 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte im Einzelnen geregelt, welche Angaben eine Rechnung insbesondere enthalten muss. Wörtlich heißt es dazu im Urteil:

„Demgemäß hat die Beschuldigte mit ihrer Forderung nach sofortiger Barzahlu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Taxi , Arzt , Berufsordnung , Arzthonorar , Geldbuße Bei Verweigerung Derleichenschau
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. Mai 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Geldbuße Bei Verweigerung Derleichenschau:

Kein Zurückbehaltungsrecht am Leichenschauschein

Anwalt bloggt | 12. März 2010 — In dem berufsrechtlichen Verfahren 21 K 1466/09.GI.B hat das Verwaltungsgericht Gießen in seinem Urteil vom 15.02.2010 u.a. f…

Medizinrecht: Arzt wegen Nichtannahme einer Patientin im Notdienst verurteilt

Paluka.de: Blog | 8. November 2010 — Das VG Gießen (Az. 21 K 3235/09) entschied am 20.10.2010 gegen einen niedergelassenen Allgemeinmediziner: Er erhielt eine Geldb…

Teure Konsequenzen für nicht erreichbaren Tierarzt während seines Notdienstes

Schlosser Aktuell | 6. Dezember 2009 — Auch bei Tierärzten gibt es, regional unterschiedlich, einen Notdienst. Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während sei…

Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,– € Geldbuße

Recht und Alltag | 13. Februar 2007 — Weil ein Mainzer Tierarzt während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat …

Behandlungspflicht Arzt: Keine Behandlungspflicht ohne Versichertenkarte

Medizin & Recht | 4. November 2005 — Wenn es sich nicht um einen dringenden Fall gemäß § 15 Abs. 5 SGB V handelt, sind Vertragsärzte nicht verpflichtet, gesetzlich …

Zum Facharzt Ohne Versichertenkarte: Arztbesuch: Ohne Versichertenkarte keine Behandlung

Recht und Alltag | 4. November 2005 — Wer beim Arztbesuch seine Kranken-Versichertenkarte nicht vorlegen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf eine Behandlung. Das …

Tierärztlichen Notfalldienst versäumt: Tierarzt muss 5000 Euro zahlen

Lichtenrader Notizen | 13. Februar 2007 — Pressemitteilung: Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine …

Ärztlicher Behandlungsfehler als Berufsrechtsverstoß

Rechtslupe | 10. Juni 2011 — Der Behandlungsfehler eines Arztes kann – neben der strafrechtlichen Verfolgung – auch berufsrechtlich geahndet werden. So hat …

Leichenschau: Verpflichtet oder berechtigt?

Handakte WebLAWg | 20. April 2006 — Mit der Leichenschau erfüllen Ärzte eine rechtsmedizinische Aufgabe und erweisen zugleich den Patienten einen letzten Dienst: D…

Ärztliche Leichenschau

Handakte WebLAWg | 28. April 2005 — Im Saarland hat die Polizei kürzlich erstmals zwei niedergelassene Mediziner für die ärztliche Leichenschau fest unter Vertrag …