Fehlurteil: Das LG München I bejaht bei der streitgegenständlichen Wortfolge aus...

http://www.urheberrecht.org/news/4387/ »Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut«. Dieser Spruch von Karl Valentin darf auf einer Zitat-Webseite ohne Genehmigung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Das LG München I hat am 8. September 2011 entschieden, dass der Betreiber sich die auf seiner Homepage erscheinenden, von Nutzern eingestellten Zitate zu eigen macht, indem er sie unter seinem Logo sowie in einer Art wieder gibt, die keine Unterscheidung zwischen von Dritten und vom Betreiber selbst eingestellten Zitaten ermöglicht. Zudem sei der Hauptzweck der Seite das Zur-Verfügung-Stellen von Zitaten. Durch seinen gesamten Webauftritt übernehme der Webseitenbetreiber daher »konkludent die inhaltliche Verantwo…

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Themen: Zitat , Genehmigung , Karl Valentin
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://archiv.twoday.net/.

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