Bundesgerichtshof zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
Strafrecht Itzehoe | 8. Februar 2012 — Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle ____________________________________________________________________________________…
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem heutigen Urteil zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geäußert. Der Angeklagte hatte insgesamt mehr als 1,1 Mio. Euro Steuern hinterzogen und wurde deshalb vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der BGH das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen: Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr.1 AO) angenommen. Die Strafzumessung des Landgerichts weist aber durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf. Das Ausbleiben strafschärfender Umstände wurde mildernd berücksichtigt. Gewichtige Strafzumessungsgesichtspunkte, die die Strafkammer festgestellt hat (z.B. das Zusammenwirken mit dem Steuerberater beim Erstellen manipulierter Unterlagen) blieben bei der Strafzumessung außer Betracht. Die Urteilsgründe lassen besorgen, die Strafkammer habe sich rechtsfehlerhaft bei der Einzelstrafbildung maßgeblich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.
Strafrecht Itzehoe | 8. Februar 2012 — Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle ____________________________________________________________________________________…
Aktuelles Steuerstrafrecht | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 7.2.2012 erneut klar gestellt, dass bei einer Hinterziehung von einer Million Euro…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. Februar 2012 — U.a. um die Frage ging es bei der Begründung des gestrigen Urteils des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (BGH, Urt…
Weblawg.de | 8. Februar 2012 — "... Wer der Staatskasse mehr als eine Million Euro vorenthält, konnte bislang mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Nun hat der Bun…
Rechtslupe | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat nochmals seine Rechtsprechung zur Strafzubemessung bei der Steuerhinterziehung bestätigt, wonach bei …
beck-blog | 8. Februar 2012 — Nix damit: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Der BGH hat mit Urteil vom 7. Februar 2012 – 1 StR 525/11 –seine…
RA Dr. Böttner | 8. Februar 2012 — Strafrecht / Steuerhinterziehung / Steuerstrafrecht / BGH / Wirtschaftsstrafrecht Quelle: Pressemitteilung des 1. Strafsenats…
Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Bei Steuerhinterziehungen gibt es seit jeher Richtlinien zur Strafzumessung, die sich regelmäßig insbesondere an der Höhe der …
blogmbh.de | 5. Februar 2009 — Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 02.12.2008 ausführlich mit dem Strafmaß bei Steuerhinterziehung befasst und…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 20. März 2012 — Einen konkreten Leitsatz hat das zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehene BGH, Urt. v. 07.02.2012 – 1 StR 525/11 – nicht. Es h…