Fehlerhafte Preisauszeichnung immer unlauter?

Ist eine Ware zu einem höheren Preis ausgezeichnet als dem in der Werbung angegebenen Preis, fängt sich ein Händler schnell den Vorwurf ein, mit unlauteren Methoden auf Kundenfang zu gehen. Allerdings ist nicht jede unrichtige Preisauszeichnung zugleich unlauter, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des BGH ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.2007 - I ZR 182/05).

Der Entscheidung lag ein Streit zweier Elektroeinzelhandelsmärkte zugrunde. Denn die Beklagte bewarb einen DVD-Player zu einem Verkaufspreis von EUR 179,00 - im Geschäft der Beklagten war das Gerät jedoch mit einem Preis von EUR 199,00 ausgezeichnet.

Das OLG hatte das beklagte Unternehmen aufgrund der fehlerhaften Preisauszeichnung noch zur Unterlassung verurteilt. Diese Entscheidung hat der I. Zivilsenat am BGH jetzt allerdings aufgehoben. Der für die Frage der Irreführung maßgebliche Durchschnittsverbraucher, der das Geschäft der Beklagten aufgrund der Preiswerbung für einen bestimmten Artikel aufsucht und dann feststellt, dass diese Ware dort mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist, könne durch die Preisdifferenz verunsichert werden. Jedoch sei nicht jede Verunsicherung des Verbrauchers über den geforderten Preis wettbewerbswidrig. Die Verunsicherung müsse vielmehr den Kaufentschluss beeinflussen und sich damit auf die Wettbewerbslage auswirken können.

"... Anders als das Berufungsgericht meint, ist daher schon nicht anzunehmen, dass eine nennenswerte Anzahl mündiger Verbraucher ihren Kaufentschluss für die beworbene Ware wegen der höheren Preisauszeichnung am Regal ohne weiteres aufgeben wird. Soweit dies doch bei einzelnen Kunden der Fall sein sollte, spricht viel dafür, dass sie das Geschäft der Beklagten - gerade wenn sie es speziell wegen der beworbenen Ware aufgesucht haben - verärgert verlassen werden. Nach der Lebenserfahrung kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil der durch die Preiswerbung angelockten Kunden bei der Beklagten andere Waren erwerben wird, nachdem sie auf die höhere Preisauszeichnung am Regal aufmerksam geworden sind. ..." <… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bgh
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 3. April 2008 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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