Fehlerhafte Preisauszeichnung immer unlauter?
Ist eine Ware zu einem höheren Preis ausgezeichnet als dem in der Werbung angegebenen Preis, fängt sich ein Händler schnell den
Vorwurf ein, mit unlauteren Methoden auf Kundenfang zu gehen. Allerdings ist nicht jede unrichtige Preisauszeichnung zugleich
unlauter, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des BGH ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.2007 - I ZR 182/05).
Der Entscheidung lag ein Streit zweier Elektroeinzelhandelsmärkte zugrunde. Denn die Beklagte bewarb einen DVD-Player zu einem
Verkaufspreis von EUR 179,00 - im Geschäft der Beklagten war das Gerät jedoch mit einem Preis von EUR 199,00 ausgezeichnet.
Das OLG hatte das beklagte Unternehmen aufgrund der fehlerhaften Preisauszeichnung noch zur Unterlassung verurteilt. Diese
Entscheidung hat der I. Zivilsenat am BGH jetzt allerdings aufgehoben. Der für die Frage der Irreführung maßgebliche
Durchschnittsverbraucher, der das Geschäft der Beklagten aufgrund der Preiswerbung für einen bestimmten Artikel aufsucht und dann
feststellt, dass diese Ware dort mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist, könne durch die Preisdifferenz verunsichert werden.
Jedoch sei nicht jede Verunsicherung des Verbrauchers über den geforderten Preis wettbewerbswidrig. Die Verunsicherung müsse vielmehr
den Kaufentschluss beeinflussen und sich damit auf die Wettbewerbslage auswirken können.
"... Anders als das Berufungsgericht meint, ist daher schon nicht anzunehmen, dass eine nennenswerte Anzahl mündiger Verbraucher
ihren Kaufentschluss für die beworbene Ware wegen der höheren Preisauszeichnung am Regal ohne weiteres aufgeben wird. Soweit dies doch
bei einzelnen Kunden der Fall sein sollte, spricht viel dafür, dass sie das Geschäft der Beklagten - gerade wenn sie es speziell wegen
der beworbenen Ware aufgesucht haben - verärgert verlassen werden. Nach der Lebenserfahrung kann nicht davon ausgegangen werden, dass
ein erheblicher Teil der durch die Preiswerbung angelockten Kunden bei der Beklagten andere Waren erwerben wird, nachdem sie auf die
höhere Preisauszeichnung am Regal aufmerksam geworden sind. ..." <…
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