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Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

am 12.07.2006 von Recht und Alltag

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einer Finanz- und Wirtschaftsberatungs- und Vermittlungs AG, Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Das Landgericht Mannheim hat der Klage stattgegeben, da ein Mitarbeiter der Beklagten seine Pflicht zur sachgerechten Beratung des Klägers schuldhaft verletzt habe, und hat die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.
Mit ihrer Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Beklagte geltend gemacht, dem Kläger sei der zutreffende und vollständige Prospekt über den geschlossenen Immobilienfonds (Dreiländerfonds DLF 94/17) vor der Beitrittserklärung übergeben worden und es habe hinreichend Gelegenheit bestanden, sich mit dem Inhalt des Prospektes zu befassen.
Die Berufung der Beklagten blieb jedoch ohne Erfolg: Bei der Vermittlung und Beratung eines Beitrittes zu einem geschlossenen Immobilienfonds muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen. Es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Die Fehler der Anlageberatung und also auch die Verfehlung des Beratungszieles muss der Kläger allerdings beweisen.
Nach der Beweisaufnahme steht fest, dass die Geldanlage der Altersvorsorge des Klägers dienen sollte und der Mitarbeiter der Beklagten es unterlassen hat, den Kläger darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser …

OLG Karlsruhe: Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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