Ende des Richtervorbehalts bei der Anordnung der Blutentnahme ?
Werle-Rüdinger & Dr.Schoch | 19. Oktober 2010 — Das Land Niedersachsen hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zugeleitet (DS 615/10), wonach folgende Gesetzesänderungen beschlo…
Ich habe in der aktuellen dtv-Ausgabe “Arbeitsgesetze” (78. Auflage, 2011) zwei kleine Fehler im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gefunden, auf die ich hier gerne hinweisen möchte.
Um diese Fehler jedoch genau nachvollziehen zu können, wird vorher auf die letzten beiden Änderungen des AÜG eingegangen:
1. ÄNDERUNG: Im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung von Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) wurden folgende Änderung des AÜG veröffentlicht:
Artikel 16 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
Dem § 11 Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt duch Artikel 233 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
“Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. März 2012 ausschließen.”
Artikel 19 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) - Auszug -
(6) § 11 Absatz 4 Satz 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt duch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Der bisherige § 11 Abs. 4 AÜG wurde also lediglich um einen dritten Satz erweitert, welcher wiederum mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt. Soweit, so gut.
2. ÄNDERUNG: Das Beschäftigungschancengesetz vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417) beinhaltete eine weitere Änderung des AÜG:
Artikel 2 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
In § 11 Absatz 4 Satz 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt duch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird die Angabe “31. Dezember 2010″ d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. März 2011 auf http://rechtler.com.
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Lichtenrader Notizen | 15. Mai 2010 — Heute erhielt ich das Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 12. Mai 2010. Dort ist auf der Seite 541 folgendes veröffentlicht: …
Arbeitsgesetze ArbG, : Mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Berufsbildungsrecht, Tarifrecht, B