Fehlende Unterscheidungskraft einer Marke 'Delicado'

Die Frage der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Kennzeichens ist vor allem im Hinblick auf Herkunftsfunktion als Hauptfunktion einer Marke zu prüfen. Eine Marke soll dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden.

Mit der Frage der Unterscheidungskraft des Kennzeichens „Delicado“ für Waren der Klasse 29 (vor allem Butter, Fette, Öle, Milch und Milchprodukte) hatte sich vor Kurzem der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung 2006/04/0110 vom 28.5.2008 zu befassen. Das Wort „delicado“ hat sowohl im Spanischen als auch im Portugiesischen mehrere Bedeutungen. Das Patentamt vertrat die Auffassung, dass die Verbraucher „delicado“ unweigerlich mit "delikat" in Verbindung bingen und es in weiterer Folge damit gleichsetzen würden. Mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft nach § 4 Abs. 1 Z 3 Markenschutzgesetzes wurde die Anmeldung daher abgewiesen.

Die Argumentation der Anmelderin, dass Deskriptivität und mangelnde Unterscheidungskraft gemeinsam zu beurteilen wären – Unterscheidungskraft daher immer scho…

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Themen: Eigentum

Erschienen 13. August 2008 auf http://decker.eu/serendipity/.

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