Fehlende Reaktion auf Beschwerdeschreiben kann berufsrechtswidrig sein
Ein Arzt, der auf mehrere Aufforderungen der Ärztekammer hin zu einem Patientenbeschwerdeschreiben nicht Stellung nimmt, handelt berufsrechtswidrig und riskiert eine Verwarnung. Eine Ärztekammer muss grundsätzlich Beschwerden von Patienten über einen Arzt in angemessener Weise nachgehen, es sei denn, diese erweisen sich auf den ersten Blick als völlig haltlos. Im entschiedenen Fall ignorierte der Arzt jedoch die wiederholten Aufforderungen der Ärztekammer zur Stellungnahme und zeigte dadurch seinen Unwillen, diese bei der ihr gesetzlich aufgegebenen Tätigkeit zu unterstützen.
Entscheidung: Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 24. Januar 2007, Az.: 14 K 1524/06.T
Quelle: Ärzteblatt
Anmerkung: Der Arzt verstieß damit gegen § 2 Abs. 6 der Berufsordnung für Ärzte. Diese Vorsc…
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