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Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

am 10.08.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Auf der Geschäftspost müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Fehlen diese Angaben, ist dies oftmals der willkommene Anlass für einen Konkurrenten für eine Abmahnung. Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts steht dies einem Konkurrenten jedoch nicht an. Denn ein solcher Verstoß ist schon nicht …

OLG Brandenburg: Keine Erstattung der Abmahnkosten bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Streitsache / Blog / Geschäftsbriefe müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Fehlen diese Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Brandenburg hat jetzt entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht, den Familiennamen und ausgeschriebe…

Pflichtangaben – Update II

maas_rechtsanwälte / Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, “gleichviel welcher Form” Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rec…

Pflichtangaben für geschäftliche eMails

Blickpunkt Recht & Steuern / Was bisher bereits für die papierene Geschäftspost galt, gilt wegen einer zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG nun auch für eMails: Alle Geschäftspost, egal ob Brie…

OLG Brandenburg: Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Brandenburg (Urt. v. 10.07.2007 - Az.: 6 U 12/07: PDF) hat entschieden, dass fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig sind.Die Kanzlei-Infos hatten mehrfach über die gesetzlichen Neuerungen in diesem Bereich berichtet…

Gerichtliche Bestätigung: Pflichtangaben in E-Mails nicht abmahnfähig

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Im Frühjahr diesen Jahres hat ein Thema Kaufleute und Gewerbetreibende stark beschäftigt: Die Frage, ob in geschäftlichen E-Mails bestimmte Angaben, wie etwa Name und Handelsregisternummer aufgeführt werden müssen sind und ob…

OLG Hamburg: Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig - oder doch?

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 12.09.2007 - Az.: 5 U 208/06) hat entschieden, dass - unter bestimmten Umständen - fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig sind.Die Kanzlei-Infos hatten mehrfach über die gesetzlichen Neuerungen in…

Pflichtangaben in Geschäfts-Mails: Kein Grund zur Panik

Kanzlei Kremer / Mit dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) sind zum 01.01.2007 verschiedene handels- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften ergänzt worden, sodass nun klargestellt ist, dass…

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RA Udo Meisen

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