Fehlende Angabe “inkl. MWSt.” = Wettbewerbsverstoß

OLG Hamburg (Beschluss vom 04.01.2007, Az.: 3 W 224/06) hat entschieden, dass das Fehlen der Preisangabe “inkl. MWSt.” in einem Internetangebot nicht mehr als Bagatellfall gelten kann, der keine kostenpflichtige Abmahnung erfordert, sondern ein echter Wettbewerbsverstoß ist, der auch kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Das OLG Hamburg setzt sich in seiner Entscheidung ausführlich mit der gegenteiligen Auffassung des OLG Kobl…

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Themen: Internet , Olg Hamburg

Erschienen 14. Februar 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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