Strafzuschlag für Steuerhinterzieher spaltet Koalition
Reuters | 22. Februar 2011 — Berlin (Reuters) - In der Koalition gewinnt der Streit um eine Extrazahlung bei der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuer…
Berlin (Reuters) - Die Koalition ist noch uneins über die Neuregelung von strafbefreienden Selbstanzeigen für Steuerhinterzieher.
"Wir bleiben dabei: eine strafbefreiende Selbstanzeige darf nicht zur Strafe durch die Hintertür führen. Das ist verfassungswidrig", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Im Gegensatz dazu hatte sich der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, noch einmal für einen fünfprozentigen Zuschlag auf hinterzogene Steuern auch nach der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen. Angesichts dieser Differenzen in der Koalition und weiteren Änderungsbedarfs am Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hätten sich Union und FDP geeinigt, darüber nicht mehr diese Woche im Bundestag zu entscheiden, sondern im März, sagte Wissing.
Flosbach nannte es ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass die Nachzahlung eines Steuerhinterziehers nicht ebenso behandelt werde wie die Nachzahlung eines ehrlichen Steuerzahlers. Eine Expertenanhörung zu Wochenbeginn habe sowohl die Berechtigung als auch die verfassungsmäßige Zulässigkeit eines solchen Zuschlags bestätigt. Flosbach hatte Gespräche mit den Liberalen angekündigt, um einen solchen Zuschlag auf den Weg zu bringen.
Wissing sagte dagegen, er habe noch keinen verfassungskonformen Vorschlag auf den Tisch erhalten. Die Liberalen pochten auf Verfassungskonformität. "Straffreiheit zuzusagen und dann auf Umwegen doch zu bestrafen, ist eines Rechtsstaates unwürdig", sagte er.
Neben der Unionsfraktion hatte sich auch der Bundesrat kürzlich entschieden dafür ausgesprochen, einen Sonderzuschlag für Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige zu verlangen. In einer Anhörung am Montag im Finanzausschuss des Bundestages hatten Experten unterschiedliche Auffassungen zur Verfassungsmäßigkeit eines Zuschlags vertreten.
Erschienen 22. Februar 2011 bei http://www.reuters.com.
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