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Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 19. November 2007 — … heißt es bei der hessischen Polizei. Wie heise online berichtet, hat die hessische Polizei aufgrund einer entsprechenden …
Mit einem am 30.06.2009 eingereichten Gesetzentwurf planen FDP und CDU in Hessen, die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.
1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 die von der hessischen CDU eingeführte Ermächtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten verworfen hat und die damalige rot-grüne Koalition auf das ineffiziente Instrument verzichten wollte, haben sich FDP und CDU nun entschieden, erneut den Straßenverkehr rastern zu lassen. In das hessische Gesetz soll die baden-württembergische Ermächtigung, gegen die in Kürze Verfassungsbeschwerde eingereicht werden wird, wortgleich übernommen werden.
Hessen will mit der ineffizienten Maßnahme des Kfz-Massenabgleichs Straftaten verfolgen, wofür die Länder schon nicht zuständig sind. Geplant ist auch nicht etwa nur eine gezielte Suche aus besonderem Anlass, sondern eine daherhaftes und praktisch landesweites Stochern im Nebel in der Hoffnung auf Zufallstreffer. Die geplante Ermächtigung ist daher sowohl verfassungswidrig als auch ineffizient.
Siehe auch: Weitere Beiträge zum Thema Kfz-Kennzeichenscanning
2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras
FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Wohnungen heimlich in Abwesenheit des Inhabers zu betreten, um Wanzen und Videokameras einzubauen. Nicht einmal das maßlose schwarz-rote BKA-Gesetz aus dem vergangenen Jahr erlaubt dies.
3. Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten
FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, auf anlasslos und flächendeckend gespeicherte Telekommunikationsdaten („Vorratsdaten“) präventiv zuzugreifen. Dabei ist die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ verfassungswidrig und zurzeit Gegenstand der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.
4. Unterbrechung des Mobilfunks
FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, die Handynutzung technisch zu blockieren. Dies kann dazu führen, dass sämtliche Mobiltelefone im Umfeld eines Blockiergeräts lahmgelegt werden – auch für Notrufe.
5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer
FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, Spionageprogramme in Privatcomputer einzuschleusen, um Internettelefonate, E-Mails, Chats und Messager wie ICQ abzuhören.
6. Datenauslieferung an das Ausland
FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Informationen über Personen in Deutschland an Behörden im europäischen Ausland weiterzugeben. Bisher war eine Auslieferung von Informationen an das Ausland nur „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig und ausgeschlossen, wenn im Ausland „gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen“ würde oder „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt“ würden. Gestrichen werden soll au…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Juli 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.
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