FDP: Betriebe sollen nur tatsächlich eingenommene Umsatzsteuer abführen (”Ist-Besteuerung”)
am 04.07.2008 von http://www.steuerrechtblog.de
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag tritt in einem Antrag (BT-Drucks. 16/9836) dafür ein, dass auch größere Unternehmen nur die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen müssen, die ihnen von ihren Kunden tatsächlich überwiesen worden ist (Ist-Besteuerung). Nach geltendem Recht seien die Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt zu zahlen, wenn sie das Geld von ihren Kunden noch gar nicht erhalten haben (Soll-Besteuerung). Daher soll der Bundestag nach dem Willen der Fraktion die Umsatzsteuer insgesamt von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellen. Danach müsse die Steuer erst dann angemeldet und abgeführt werden, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinem Kunden erhalten hat. Ebenso soll der Anspruch auf Vorsteuerabzug erst dann entstehen, wenn eine Rechnung nachweislich bezahlt wurde.
Die Abgeordneten führen aus, wenn Unternehmen bei der Soll-Besteuerung nicht gezahlte Umsatzsteuern für den Staat vorfinanzieren müssten, könne das zu Liquiditäts- und Zinsbelastungen führen. Dies sei für finanzschwache Unternehmen existenzbedrohend. Bei schlechter Zahlungsmoral der Kunden verstärke sich der Negativeffekt. Das Finanzamt verlange die Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Forderungen beitreiben könne oder nicht. Die Ist-Besteuerung für eigene Umsätze eines Unternehmens sei bereits heute für kleinere Betriebe mit einem Gesamtumsatz bis zu …
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