Alle Blogs » FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)

FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)

am 26.01.2006 von http://www.lawblog.de

Es ist doch erst Januar. Und trotzdem ist schon kein Geld mehr da - zum Beispiel für Rechtsberatung? Das war mein erster Gedanke, als ich diese Verzichtserklärung (PDF) las. Die legt eine mittelständische Firma tatsächlich Stellenbewerbern vor:
Hiermit erkläre ich ausdrücklich meinen Verzicht auf die Zahlung von Sonderzahlungen/Weihnachtsgeld und Urlaubsgeldansprüchen, nebst Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein Ausgleich für diese Zahlungen ist in dem vereinbarten Stundenlohn/Arbeitsgeld/Stücklohn bereits enthalten.
Verzicht auf Urlaub? Geht nicht, weil Urlaub für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich (bei einer Fünf-Tage-Woche) mindestens 20 Werktage. Und davon darf nicht abgewichen werden (§ 13 Bundesurlaubsgesetz).
Verzicht auf Lohnfortzahlung? Auch auf die Lohnfortzahlung besteht in zwingender Anspruch (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Der Arbeitgeber könnte also noch so lange mit der …

Vorher bei http://www.lawblog.de (LawBlog)

» ENTSCHOLDIGT

» BLOG-IMPRESSUM

» BLOGCHARTS

» BESSER SO

» GELD GESCHICKT


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: arbeitsrecht arbg frankfurt landesarbeitsgericht hamm

Vollumfaenglicher Verzicht

Feder-und-Paragraph.de / Udo Vetter berichtet im Lawblog über eine Verzichtserklärung, die ein Mittelständler seinen Mitarbeitern-in-spe im Bewerbungsverfahren vorlegt.Zum Bericht bei Lawblog.deDa fehlen mir einfach die Worte, wie dreist hier ein Unternehmer probiert, sei…

Strafe für Urlaub

LawBlog / Am Arbeitsgericht Köln ging es heute um eine Prämie. Der Arbeitgeber hatte die Prämie für September 2006 nicht gezahlt, weil die Angestellte in dem Monat drei Tage krank war und zweieinhalb Wochen Urlaub hatte. Der Arbeitgeber berief sich auf fol…

Arbeitsrecht: Krankheit und Urlaub

muepe.de | weblog peter müller / Auch im Urlaub kann der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkranken, z.B. an einer Grippe oder durch einen Unfall. Der vom Arbeitgeber gewährte Urlaub tritt dann hinter die Arbeitsunfähigkeit zurück. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Recht…

Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber

LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschi…

Vor dem Urlaub ist oft besser als nach dem Urlaub oder was man zum Reiserecht wissen sollte, Teil I: Vor dem Urlaub

JuracityBlog / Urlaub, Reisen, Ferien, Traumstrände oder wilde Berglandschaften; die meisten Menschen freuen sich jährlich immer wieder auf das neue auf die sommerlichen Ferienzeiten. Bekanntlich gibt es nun immer ein “vor” dem Urlaub, den Url…

Der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Urlaubsanspruch Urlaub ist die einem Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit gewährte bezahlte Befreiung von der Arbeits- oder Dienstleistung, die der Erholung des Arbeitnehmers dienen soll (Erholungsurlaub). Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehm…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Udo Vetter

LawBlog

» LawBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »