FAZ: Verbreitung von Irrtümern über Recht der Musiktauschbörsen und redaktionelle Sorgfaltspflichten
am 21.07.2008 von §§ Jur-Blog.de §§
Die Frankfurter Allgemeine - Sonntagszeitung (FAS) vom 20.07.2008 hat Irrtümer über Musiktauschbörsen und filesharing weiter vertieft. Trotz Hinweis auf eine befragte Anwältin sind dabei alltägliche Ungenauigkeiten bestärkt worden; der Leser kann nach Durchsicht des Beitrags kostspieligen (Rechts-)Irrtümern erliegen. Wer den Artikel nur oberflächlich liest, wird sich über die Jugendsprache freuen. Wer ihn aufmerksam liest, wird die Gefahr erkennen, dass gerade Jugendliche oder deren Eltern nach dem Lesen des Artikels auf eigene Rechte verzichten bzw. dem Grunde nach unberechtigte oder zu hohe Forderungen der Musikindustrie oder von entsprechenden Abmahnanwälten anerkennen. Zudem ist der Artikel grob unvollständig: Ab 01.09.2008 gilt das reformierte Urheberrecht, in dem z. B. die Kosten für Abmahnungen auf 100 Euro begrenzt werden. Dazu fehlt jeder Hinweis im Artikel!
Das darüber hinaus der Schadensersatz für den Berechtigten nicht beschränkt wird, bleibt unerwähnt. Dies liegt u. a. daran, dass erst gar nicht deutlich zwischen den Kosten der Abmahnung (Anwaltskosten) und dem Schadensersatz (Forderung des nach Urheberrecht Berechtigten) unterschieden wurde. In jedem Fall sind völlig Missverständliche und juristisch gefährliche Ratschläge erteilt worden, die klarzustellen wären.
Zunächst eine Passage aus der FAS vom 20.07.2008 im Zusammenhang:
“Verboten ist es, Musik oder Filme herunterzuladen, die ganz offensichtlich Raubkopien sind. Das ist vor allem bei Tauschbörsen der Fall. Hier kann man sich nicht darauf verlassen, dass es sich um legale und freigegebene Angebote im Internet handelt. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich einzelne Stücke höre und mitschneide oder ob ich ganze CDs kopiere und Musiksammlungen austausche. Wer urheberrechtlich geschützte Musik abspeichert und anderen zum Tausch oder …
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