FAZ: perverser Grundrechtsschutz
am 10.10.2007 von http://kleinblog.com/
Unter der Überschrift “perverser Grundrechtsschutz” findet sich auf FAZ.net ein Artikel, den man nicht unbedingt in einer Zeitung vermutet hätte, die ansonsten eher bemüht ist, etwa die Pressefreiheit als schützenswertes Gut in die Höhe zu halten. Oder ist es schlicht Arroganz? Der Kommentar selbst ist jedenfalls ein eher niveauloser Rundumschlag: Medien, Verfassungsrichter - jeder Kritiker bekommt sein Fett weg:
An dieser Hysterie ist das Bundesverfassungsgericht, das sich an diesem Mittwoch mit jenem Instrument im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz befasst, nicht schuldlos. [Quelle: FAZ]
Daneben wird auch mal die Realität für den schönen Schein geopfert:
Dabei ist es nur das letzte Mittel gegen Beschuldigte, die einer schweren Straftat verdächtig sind. Über seine Anordnung entscheidet ein Richter; es gibt nachträglichen Rechtsschutz. Nicht anders darf es bei der Online-Fahndung sein – übrigens einer Maßnahme, die – wie das Abhören – aufwendig ist und daher nur ganz selten zum Einsatz kommen dürfte. [Quelle: FAZ]
Als geradezu naiv ist aber die Frage des Autors
Worin genau liegt die angeblich nicht hinzunehmende Verletzung der Menschenwürde? Schließlich werden mitgeschnittene Gespräche oder ausgekundschaftete Daten nicht veröffentlicht und auch nicht ewig aufbewahrt. [Quelle: FAZ]
zu bewerten. Das erstaunt angesichts der Tatsache, daß der Autor selbst ein Szenario entwirft, das eben jene Befürchtungen widerspiegelt, mit denen man zur Zeit den Bestrebungen fanatischer Terrorismusbekämpfer entschieden entgegentreten muß:
Doch kann jeder Bürger, der sich auffällig verhält, …
FAZ - staatstragend + schlicht dumm!
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