FAZ darf Briefe des Schriftstellers Günter Grass nicht ohne dessen Zustimmung veröffentlichen
am 23.01.2007 von http://log.handakte.de/
Die 16. Zivilkammer des LG Berlin untersagte am 23.01.2007 der FAZ die weitere Veröffentlichung von zwei Briefen des Schriftstellers Günter Grass an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller aus den Jahren 1969 und 1970.
Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil einen Beschluss vom 10.10.2006 (= MIR Dok. 208-2006) mit dem der …
LG Berlin: FAZ darf Briefe von Schriftstellers Günter Grass nicht veröffentlichen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin untersagte heute der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die weitere Veröffentlichung von zwei Briefen des Schriftstellers Günter Grass an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller aus den Ja…
Grass klagt gegen die Wahrheit
LawBlog / Günter Grass ist ernsthaft der Ansicht, dass er die Diskussion um seine Lebenslüge mit der Keule des Urheberrechts eindämmen kann. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ beantragt, weil die Zeitung zwei Briefe aus den Jahren 1969 und 19…
Urheberrechtsschutz von Briefen
Archivalia (Archivrecht) / http://www.urheberrecht.org/news/2914/ Die »FAZ« darf zwei Briefe des Schriftstellers und Nobelpreisträgers Günter Grass nicht ohne dessen Zustimmung veröffentlichen. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin) am 23.1.2007 durch Urteil (…
Grasses Urheberrecht
medien-gerecht / Günter Grass hat der FAZ eine einstweilige Unterlassungserklärung zukommen lassen. Grund dafür sind die in der FAZ veröffentlichten Briefe an den ehemaligen Wirtschaftsminister Karl Schiller über dessen NS-Vergangenheit. Gras…
Grass zensiert seine Vergangenheit
LawBlog / Günter Grass hat gegen die FAZ tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, berichtet Spiegel online. Der Zeitung wird es untersagt, aus zwei Briefen des Schriftstellers an den früheren Minster Karl Schiller zu zitieren. In den Schreiben hatt…
Grass erwirkt einstweilige Verfügung
Handakte WebLAWg / Erst vergangene Woche hatte Günter Grass die Blattmacher der “FAZ” auf der Buchmesse dafür angegriffen, ohne sein Einverständnis private Briefe veröffentlicht zu haben. Jetzt hatte er vor dem Landgericht Berlin mit seiner Klage auf Ur…
Und noch ein Urheberrechtsstreit
Jurabilis / Diesmal allerdings geht es nicht um schnöde SPD-Parteibuchblogs, sondern um Hochkultur. Grass gab auf der Buchmesse dem ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo ein Interview. Dort sagte er über sein Verhältnis zur FAZ:Bei der Veröffentlichung des…
Landgericht Berlin : Enttarnung - Zeitungsverlag darf über den Comedian Atze Schröder nur unter seinem Pseudonym berichten
MEDIEN INTERNET und RECHT / Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen Atze Schröder auftretenden Künstlers, Schauspielers und C…
KG Berlin: Grass-Briefe - Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines - als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden - Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher B
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Persönliche Briefe (hier: Alte Brief des deutschen Schriftstellers und Literatur-Nobelpreisträgers Günther Grass an einen ehemaligen Bundeswirtschaftminister) stellen grundsätzlich urheberrechtsschutzfähige Schriftwerke i.S. von § 2 Abs. 1…
Günter Grass klagt gegen Biografen
Handakte WebLAWg / Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass wendet sich in einer Klage vor Gericht gegen die Behauptung seines Biografen, Grass habe sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. Anlass für den Streit ist eine Passage in der aktualisierten Grass-Biografie v…
Landgericht hält bürgerlichen Namen eines Künstlers für schützenswert
Anwalt bloggt / Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftrete…
Zeitungsverlag darf über den Comedian “Atze Schröder” nur unter seinem Pseudonym berichten
Handakte WebLAWg / Die Zivilkammer 27 des LG Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian. Das…
