Fanslave.de – Klick Dich reich mit Facebook !?!

Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote.

“Gefällt mir”-Button klicken und Geld verdienen. Es klingt doch sehr verlockend, für etwas bezahlt zu werden, was man auf Facebook ohnehin ständig macht.

Nachdem ich in dem Beitrag “Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?” bereits geschrieben habe, dass der Kauf von Facebook-Fans eine rechtswidrige und abmahnbare Geschäftshandlung ist, schaue ich diesmal auf die andere Seite des Geschäfts.

Dabei betrachte ich den Anbieter Fanslave.de, der Facebook-Fans “verkauft” und die Facebookmitglieder, die für die Klicks auf den “Gefällt mir”-Button (angeblich) Geld erhalten.

Dabei schöpfe ich den Verdacht, dass der Kauf von Facebookfans nur ein Nebengeschäft ist und es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes geht. Doch zuvor möchte ich die Teilnehmer des Systems über die rechtlichen Folgen aufklären.

Wie bindet Facebook die Mitglieder an sich?

Für Facebooks Geschäftsmodell sind Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen die wichtigste Grundlage. Der Kern von Facebooks Glaubwürdigkeit ist der so genannte Social Graph. Und dieser kann durch den Kauf und Verkauf von Fans meines Erachtens erheblich gestört werden.

Bei dem Social Graph handelt es sich grob gesagt um eine Zusammenfassung der Beziehung der Facebookmitglieder zueinander. Dieser Graph bestimmt zum Beispiel welche Nachrichten öfter auf Pinnwänden auftauchen, weil deren Verfassern höhere Relevanz zugeordnet wird. Diese Relevanz wird bei Seiten daran gemessen, wie viele Fans sie haben oder wie oft sie kommentiert werden. Man könnte also sagen, dass der Social Graph vorausberechnet was interessant ist und für wen. Das wiederum hilft Facebook Mitglieder zu behalten, in dem ihnen nur die Informationen präsentiert werden, die sie interessieren. So wird auch die Werbewirkung erhöht, weil die Mitglieder die Werbung sehen, die sie am wahrscheinlichsten anspricht.

Störung des Social Graph

Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält - trotzdem hat die Seite weiterhin ihre Fanpage

Die Balance dieses Systems kann durch gekaufte Fans und Klicks beeinträchtigt werden. So kann ein Unternehmen plötzlich als für eine völlig falsche Zielgruppe relevant eingestuft werden und anschließend die Mitglieder langweilen. Das mag bei einem Fall nicht schlimm sein, aber wenn man das ganzen auf ein Netzwerk von Millionen Mitglieder hoch skaliert, werden diese Störungen spürbar.

Zudem ist zu erwarten, dass Unternehmen ihre Fanaktivitäten einschränken, wenn sie wissen, dass sie Facebooks Quasi-Währung, den “Likes”, nicht vertrauen können.

Das Angebot von Fanslave ist rechtswidrig

Juristisch gesehen würde man eine solche Störung des Social Graph in Deutschland als einen Eingriff in das “Recht am eingeri…

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Themen: Abmahnung , Seo , Account , Agb , Tausch , Gier , Masche , Buzz , Klicks , Facebook , Alexa , Geldverdienen , Regeln , Werbung , Kauf , Verkauf , Mitglieder , Nutzungsbedingungen , Garantie , Limited , Gefahr , Gefällt Mir , Like , Fanslave , Itt Corporation , Marlene Scott , Social Graph , Textlinks , Wikipedia Fanslave
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 26. Mai 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.

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