Familienversicherung und Lebenspartnerschaft

Wahrscheinlich werden nur sehr wenige Studenten davon betroffen sein, dennoch ein paar Zeilen von mir, weil ich mich gerade wieder ärgere: Es gibt ja (hoffentlich bekannt), eine Familienversicherung. Das heisst, man kann seine Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern.

Es gibt aber Ausnahmen, wobei es speziell bei nicht-verheirateten Eltern eine Sonder-Konstellation gibt, die die Angestellten der KV entweder nicht verstehen oder sogar vorsätzlich falsch verkaufen. Wenn nämlich der Ehe- oder Lebenspartner in einer privaten Versicherung steckt und (salopp gesagt) zu viel verdient, kann man sich die Familienversicherung abschminken. Aber: Eine “Lebenspartnerschaft” ist keine “eheähnliche Gemeinschaft”. Und gerade als Jurist sollte man sich der Begrifflichkeiten im Klaren sein.

Ich zitiere mal von der Webseite der Barmer (dort a.E.):

Hinweis: Kinder sind nicht beitragsfrei mitversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche Lebenspartner des Mitglieds keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und sein Jahreseinkommen die Pflichtgrenze von 48.150 Euro im Jahr übersteigt und regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.

Der Text basiert auf den Regelungen im SGB V, 3. Abschnitt, §10 III:

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Nun wollte mir am Telefon wieder jemand erklären, dass meine Lebensgefährtin deswegen angegeben werden muss. Nochmals für diejenigen, die in dieser Konstellation stecken: Falsch!

In dem Formular, dass ich z.B. ausfüllen muss (hier als PDF), wird nach “Ehepartner” und “Lebenspartner” gefragt, wo…

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Themen: Sgb , Jurist , Familienversicherung , Lebenspartner

Erschienen 23. Februar 2009 auf http://www.jurakopf.de.

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