Familienrichterin muss Konsequenzen fürchten (IV)

Die Frankfurter Familienrichterin, die mit einem Verweis auf ein angebliches Züchtigungsrecht im Koran bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, bedauert ihre Äußerung. Mancher hatte nach ihrer Argumentation einen schleichenden Import von „Wertvorstellungen aus anderen Kulturkreisen“ befürchtet. Für der Richterin selbst ist der Fall damit noch nicht ausgestanden.

Wie der Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts, Bernhard Olb, am Donnerstag sagte, sei der Frau die „Tragweite und Sprengkraft“ ihrer Aussage nicht klar gewesen. Die Richterin billige auch keinesfalls Gewalt in der Ehe, hieß es. Trotzdem sei ihr Verhal…

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Themen: Rechtsprechung , Sprecher , Wiwo , Marokko

Erschienen 23. März 2007 auf http://log.handakte.de/.

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