Familienrecht wird neu geordnet

Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf eines "Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)" vorgelegt. Das neue Verfahrensrecht soll die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit künftig nach einem modernen, klar strukturierten und vor allem lesbaren Verfahrensrecht verhandelbar machen. Der Referentenentwurf gliedert das Gesetz in einen "Allgemeinen Teil", der Regelungen zu den wichtigsten übergreifenden Verfahrensfragen enthält, und einen "Besonderen Teil" mit Vorschriften über das Verfahren in den einzelnen Familiensachen, in Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie in Registersachen und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten. Kernpunkte der Novelle Das Gesetz definiert, wer Verfahrensbeteiligter ist und welche Rechte damit verbunden sind. Einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten werden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Die Reform harmonisiert den Rechtsmittelzug mit dem dreistufigen Instanzenzug anderer Verfahrensordnungen. Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen wird generell befristet. Alle Streitigkeiten mit Bezug zu Trennung und Scheidung werden vom Großen Familiengericht verhandelt. So sollen Verzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassungen von Gerichten vermieden werden. Umgangs- und sorgerechtliche Verf…

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Erschienen 13. September 2005 auf http://gesetz.blogg.de/.

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